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   LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22   

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LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22 (https://dejure.org/2023,28369)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2023 - 14 Sa 582/22 (https://dejure.org/2023,28369)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2023 - 14 Sa 582/22 (https://dejure.org/2023,28369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat (BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rz. 15, juris).

    Das ist für die erste Stufe der Darlegung ausreichend (BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rz. 15, juris).

    Es führt insoweit aus, auch ein substantiiertes Lügen ändere nichts an der Substantiierung des Tatsachenvortrags und es obliege den Tatsacheninstanzen, unbeschadet einer etwaigen Einlassung des Arbeitgebers im Rahmen des § 286 Abs. 1 ZPO die Glaubhaftigkeit des Sachvortrags und die Glaubwürdigkeit des Klägers zu beurteilen (BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rz. 16, juris).

    Trägt er nichts vor oder lässt sich nicht substantiiert ein, gelten die vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rz. 15, juris).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    (1) Soweit der Beklagte darauf hinweist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst die widerspruchslose Entgegennahme von Stundenzetteln durch den Arbeitgeber nicht ausreiche, verkennt er, dass aus einer solchen lediglich nicht auf deren Billigung geschlossen werden kann (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rz. 19, juris).

    Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rz. 21, juris).

    Erst wenn dies feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers, darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rz. 21, juris).

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    (2) Für die Erfüllung des Mindestlohnanspruchs genügt es, wenn die geleisteten Arbeitsstunden im maßgeblichen Abrechnungszeitraum, in der Regel im Monat im Durchschnitt mit dem Mindestlohn vergütet sind (BAG 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 -juris).

    Der Beklagte hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hier erfüllt, wenn und soweit die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit 9, 19 Euro, dem 2019 gültigen Mindestlohn, ergibt (vgl. BAG 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 -juris).

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Das vom Bundesarbeitsgericht im Rahmen des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG angezogene Argument, das Gesetz nehme dem Arbeitnehmer auch sonst nicht jegliche Dispositionsbefugnis hinsichtlich seiner Rechte, weil er es in der Hand habe, seine Tarifbindung zu verschweigen oder die tariflichen Ausschlussfristen verstreichen zu lassen (BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), trifft im Anwendungsbereich des § 3 MiLoG nicht in dem Umfang zu - der Tarifbindung bedarf es für die Begründung des Anspruchs nicht und tarifliche Ausschlussfristen finden, soweit sie den Mindestlohn betreffen, keine Anwendung (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - juris; BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - BAGE 163, 99).

    (1) § 3 MiLoG führt nicht zur vollständigen Unwirksamkeit von Regelungen, die die Geltendmachung des Anspruchs nach § 1 MiLoG beschränken, sondern die Unwirksamkeit tritt nur insoweit ein, als die Beschränkung vorliegt, die Vereinbarung also der Erfüllung des Mindestlohnanspruchs entgegensteht (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - juris).

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    aa) Ein Tatsachenvergleich liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, dann vor, wenn eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 459/21 - juris; BAG 12. Februar 2014 -4 AZR 317/12- Rz.19, BAGE 147, 199; BAG 9. Dezember 2009 -10 AZR 850/08- Rz.41, juris).

    Anders als § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG und als § 4 Abs. 4 TVG, in deren Geltungsbereich Tatsachenvergleiche für wirksam gehalten werden (vgl. etwa BAG 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 - juris; BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 138/96 - juris; BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - BAGE 147, 199; BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), verbietet § 3 MiLoG gerade nicht nur den Verzicht auf (entstandene) Ansprüche, sondern erklärt zusätzlich zu einer entsprechenden Regelung in § 3 Abs. 1 S. 2 MiLoG in § 3 Abs. 1 S. 1 MiLoG Beschränkungen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Mindestlohn für unwirksam.

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 682/95

    Zulässigkeit eines Tatsachenvergleichs bei tariflichen Rechten

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Anders als § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG und als § 4 Abs. 4 TVG, in deren Geltungsbereich Tatsachenvergleiche für wirksam gehalten werden (vgl. etwa BAG 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 - juris; BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 138/96 - juris; BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - BAGE 147, 199; BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), verbietet § 3 MiLoG gerade nicht nur den Verzicht auf (entstandene) Ansprüche, sondern erklärt zusätzlich zu einer entsprechenden Regelung in § 3 Abs. 1 S. 2 MiLoG in § 3 Abs. 1 S. 1 MiLoG Beschränkungen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Mindestlohn für unwirksam.

    Das vom Bundesarbeitsgericht im Rahmen des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG angezogene Argument, das Gesetz nehme dem Arbeitnehmer auch sonst nicht jegliche Dispositionsbefugnis hinsichtlich seiner Rechte, weil er es in der Hand habe, seine Tarifbindung zu verschweigen oder die tariflichen Ausschlussfristen verstreichen zu lassen (BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), trifft im Anwendungsbereich des § 3 MiLoG nicht in dem Umfang zu - der Tarifbindung bedarf es für die Begründung des Anspruchs nicht und tarifliche Ausschlussfristen finden, soweit sie den Mindestlohn betreffen, keine Anwendung (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - juris; BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - BAGE 163, 99).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20

    Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    bb) § 3 Abs. 1 S. 1 MiLoG steht jedoch auch der Wirksamkeit von außergerichtlichen Tatsachenvergleichen entgegen, soweit diese den Mindestlohnanspruch beschränken (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 20. Mai 2021 - 21 Sa 638/20 - juris; ErfK/Franzen MiLoG § 3 Rn. 1; HK-MiLoG/ Trümner MiLoG § 3; HK-ArbR/Däubler MiLoG § 3 Rz. 17; a.A.: Riechert/Nimmerjahn MiLoG § 3 Rn. 47; MüKoBGB/Müller-Glöge MiLoG § 3 Rz. 4; Lembke NZA 2016, 1, 9).

    Dafür, auch Tatsachenvergleiche als unwirksam anzusehen, soweit sie den Mindestlohnanspruch einschränken, spricht weiter, dass der Gesetzgeber - anders als bei § 4 Abs. 4 TVG - ausdrücklich gerichtliche Vergleiche von dem Verzichtsverbot ausgenommen und dies damit begründet hat, bei einem vor einem Gericht geschlossenen Vergleich sei ein ausreichender Schutz der Arbeitnehmer*innen vor einem ungerechtfertigten Verlust des Mindestlohnanspruchs sichergestellt (BT-Drs. (Bundestagsdrucksache) 18/1558 S. 35, so auch LAG Berlin-Brandenburg 20. Mai 2021 - 21 Sa 638/20 - juris).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Diese Bestimmung schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung von bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandenen Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 -, BAGE 163, 309 ff).
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Das vom Bundesarbeitsgericht im Rahmen des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG angezogene Argument, das Gesetz nehme dem Arbeitnehmer auch sonst nicht jegliche Dispositionsbefugnis hinsichtlich seiner Rechte, weil er es in der Hand habe, seine Tarifbindung zu verschweigen oder die tariflichen Ausschlussfristen verstreichen zu lassen (BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), trifft im Anwendungsbereich des § 3 MiLoG nicht in dem Umfang zu - der Tarifbindung bedarf es für die Begründung des Anspruchs nicht und tarifliche Ausschlussfristen finden, soweit sie den Mindestlohn betreffen, keine Anwendung (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - juris; BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - BAGE 163, 99).
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Die Abrechnung bezweckt die Information über die erfolgte Zahlung; der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er gerade den ausgezahlten Betrag erhält (BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - BAGE 119, 62).
  • LAG Niedersachsen, 13.10.2020 - 10 Sa 619/19

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 459/21

    "Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 138/96

    Verzicht auf Sozialplanansprüche

  • OLG Dresden, 02.06.2021 - 1 U 1381/20

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Begriff des unabwendbaren

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

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